Da Veit Krähmer im ersten Verhöre zu Heidelberg angegeben hatte: als er mit seinen Kameraden, nach dem Raubmord zwischen Laudenbach und Hemsbach, zurück in den Odenwald, in die Gegend von Strümfelsbronn und Eberbach, gekommen seye, seyen sie streitenden Bauern in die Hände gefallen, welche seinen Kameraden die Bündel, worin deren Antheile am Raub sich befunden, abgenommen hätten; so wurde sogleich ein reitender Bote nach Eberbach abgesendet, und die Verification dieser Angabe und die Uebersendung der den Räubern dort abgenommenen Bündel verlangt. Dieses hatte die Wirkung, daß schon des folgenden Tages von dem Amte Zwingenberg, wohin das Amt Eberbach die Requistion übersendet wurde, worin sich die, den vier Mitschuldigen des Veit Krähmer, welche den Streifern bei Strümpfelsbronn in die Hände gefallen waren, abgenommenen Sachen befanden. Sowohl Veit Krähmer, als Handelsmann Hanhart, erkannten sie für weitere Theile de Geraubten, und so wurden sie diesem Letztern und des verlebten Herrn Rieders Sohne zugestellt. Zugleich meldete das Amt Zwingenberg: es seye einer der vier Pursche, welchen die Bündel abgenommen wurden, eingefangen gewesen, habe aber nach einigen Tagen schon Gelegenheit gefunden, aus dem Gefängnisse zu entweichen.

Die Untersuchung wurde nun unausgesetzt gegen Veit Krähmer fortgesetzt. Er nannte wiederholt und beharrlich als seine Mitschuldigen:

den Hölzerlips, den Manne Friederich, den Köhlers Andres, den langen Andres, den Basti

gab Verschiedenes über die Verhltnisse derselben an und unter andern, daß sein Mit-Arrestant, Johann Wild, der Vater des Köhlers Andres und Schwiegervater des Basti sey.

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